Die Finanzierung eines behindertengerechten Autos

Immer mehr Menschen sind auf behindertengerechte Fahrzeuge angewiesen, doch nicht jeder kann sich den Umbau des alten Autos oder die Neuanschaffung eines neuen Wagens leisten. Deshalb besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Gefährt über mehrere Jahre zu finanzieren – sofern man alle Voraussetzungen erfüllt, um einen Anspruch zu erheben. In welchen Fällen die Zuschüsse gewährleistet werden, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Die Voraussetzungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-HV)

Durch die Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs kann auch die Beschaffung eines Autos, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung oder die Bemächtigung einer Fahrerlaubnis unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass der Behinderte aufgrund seiner körperlichen Einschränkung nicht nur kurzfristig auf den Gebrauch eines PKS angewiesen ist oder seinen Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen muss. Ebenso muss gewährleistet werden, dass die behinderte Person auch ein Fahrzeug führen kann – andernfalls muss garantiert sein, dass ein Dritter das Auto für ihn führen kann, wenn der Behinderte beispielsweise eine 24 Stunden Pflege in Anspruch nimmt und zum Arzt gefahren werden muss. Zudem muss vorausgesetzt werden, dass die behinderte Person nicht schon über eigenes Fahrzeug verfügt, dessen Benutzung durchaus tragbar ist.

Mögliche Zuschüsse im Falle der Fahrzeugbeschaffung

Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Beschaffung eines Fahrzeugs sogar bezuschusst werden – wobei sich die Höhe der Zuschüsse nach den Einkommen der behinderten Person richtet. In der Regel wird der Kauf eines Autos bis zur Höhe des Kaufpreises, maximal allerdings mit bis zu 9.500 Euro, gefördert. Sollte das Fahrzeug aufgrund der Behinderung, des Einbaus, der technischen Überprüfung und der Wiederherstellung aller technischen Funktionsfähigkeiten eine Zusatzausstattung benötigen, werden die Kosten für den Umbau in vollem Maße übernommen. Selbst dann, wenn die Zusatzausstattung aufgrund einer dritten Person, die das Fahrzeug führen muss, erfolgen sollte.

Finanzielle Unterstützung bei der Fahrerlaubnis

Sollte noch keine Fahrerlaubnis erteilt worden sein, kann auch die Erlangung dieser bezuschusst werden. Auch hier richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem regelmäßigen Einkommen des Behinderten. Im vollen Umfang übernommen werden hingegen die Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine. Allerdings muss sowohl vor dem Kauf eines neuen Fahrzeuges oder der Erlangung der Fahrerlaubnis sowie vor einer behindertengerechten Zusatzausstauung ein Antrag für entsprechende Leistungen gestellt werden. Andernfalls kann es sein, dass die Bewilligung einer Finanzierung nur einen Teil der Kosten deckt, die man bereits vorgestreckt hat.

Steuerbegünstigungen laut dem Kraftfahrzeugsteuergesetz

Für gewöhnlich sind behindertengerechte Fahrzeuge mit den Merkzeichen H, Bl oder aG Schwerbehinderten-Ausweis ausgezeichnet – dadurch wird das Halten des Autos von der Steuer befreit.

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